Benutzungsregeln
Für alle BenutzerInnen des Flörli
- Das Flörli ist ein Nichtraucherhaus (Aschenbecher vor dem Haus)
- Die Lautstärke ist jederzeit (Tag und Nacht) so anzupassen, dass weder Nachbarn noch Bewohner des Hauses gestört werden.
- Von 22 Uhr bis morgens 7 Uhr ist Nachtruhezeit (im und ums Haus)
- Der Verursacher / die Verursacherin haftet selbst für Personenschäden wie auch für Schäden an der Mietsache (Mobiliar, Gebäude, Geräte). Bei Schäden die Vermieterin umgehend kontaktieren.
Informationen für Personen, die das Flörli reservieren
- Tarif
- Es gelten die Miettarife, die auf der Homepage veröffentlicht sind. In Übereinstimmung mit unserem Stiftungszweck berechnen wir unterschiedliche Preise für kommerzielle und gemeinnützige Veranstaltungen. Über die Gemeinnützigkeit einer Veranstaltung entscheidet die Cevi Olten-Stiftung.
Daumenregel: Der "gemeinnützig"-Tarif gilt dann, wenn die Miete auch beim günstigeren Tarif noch mehr als die Hälfte der Kosten der Veranstaltung ausmacht.
- Bezahlung
- Die Bezahlung des auf der Homepage angegebenen Tarifs erfolgt ohne weitere Rechnungstellung auf unser Konto 40-598377-0 bei der PostFinance (BIC POFICHBEXXX; IBAN CH96 0900 0000 4059 8377 0). Der Betrag ist umgehend, spätestens jedoch 20 Tage vor dem Mietantritt fällig. Bei kurzfristigen Reservationen ist die Zahlung innerhalb von 3 Tagen fällig.
- Annulation
- Annulationen werden von dem / der Mietenden direkt auf der Homepage vorgenommen. Wird eine Miete mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietantritt annuliert, wird der vorausbezahlte Betrag abzüglich eines Unkostenbeitrags von 10 CHF dem "Flörli-Konto" des Mietenden gutgeschrieben. Dieses Guthaben kann jederzeit via Homepage eingesehen werden und wird bei einer späteren Miete an Zahlung genommen. Erfolgt die Annulation später als 48 Stunden vor dem geplanten Mietantritt, gibt es keine Rückerstattung.
- Schlüssel
- Das Förli ist mit einem elektronischen Zahlenschloss ausgerüstet. Auf der Rechnung zu Ihrer Reservation finden sie einen persönlischen Zahlencode, der den Zugang für die reservierte Zeit ermöglicht.
- Reinigung
- Die Räume werden in ordentlichem Zustand und gereinigt zur Miete überlassen und werden auch so durch die Mietenden verlassen. Reinigungsmittel werden zur Verfügung gestellt (links vom Kellerabgang). Zu den Reinigungsarbeiten gehören insbesondere auch das Entfernen von beschriebenen Flip-Chart-Blättern, Leeren der Kehrichbehälter, Abwaschen von benutztem Geschirr und Wiederherstellen der Möblierung. Die Reinigung muss während der Mietzeit durchgeführt werden (bei der Reservation beachten!). Eine allfällig nötige Nachreinigung durch die Cevi Olten-Stiftung wird mit 50 CHF pro angebrochene Stunde in Rechnung gestellt.
- Küche
- In der Küche befinden sich Wasserkocher, Teekrüge, Geschirr, Besteck etc., die jederzeit für alle Mietenden zugänglich sein sollen. Benutzes Geschirr wird vor dem Verlassen des Hauses abgewaschen. Gibt es Scherben, wird dies der Vermieterin mitgeteilt. Die zerbrochenen Artikel werden in Rechnung gestellt. Resten von Speisen werden durch die Mietenden entsorgt, ebenfalls Spezialabfälle wie Glas, PET, Karton etc.
- Nachtruhe
- Ist ein Anlass geplant, der länger als 22 Uhr dauert und nicht "ruhigen Sitzungscharakter" hat, ist dies beim Zeitpunkt der Reservation mit der Vermieterin abzusprechen.
- Weiteres
- Wird weitergehende Korrespondenz nötig (Rechnungsstellung, Mahnungen etc.), werden die Kosten für Umtriebe und Porto in Rechnung gestellt.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Doris Oetiker-Streit, Aarweg 15, 4600 Olten, 062 775 99 95, vermietung@floerli-olten.ch